Den Antrag kannst du frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur mit schriftlicher Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten bei deinem zuständigen Bürgeramt stellen. Alle erforderlichen Formulare erhältst du in der Fahrschule, wir helfen dir gern beim Ausfüllen.
Des weiteren benötigst du folgende Unterlagen:
Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" vorgelegt werden:
Bearbeitungsgebühr:
Du kannst max. 4 Begleitpersonen benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Nach erfolgter Ausbildung kannst du deine theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vorher ablegen. Die eigentliche Prüfbescheinigung erhältst du jedoch frühestens am Tag des 17. Geburtstages. Findet die praktische Prüfung nach deinem 17. Geburtstag statt, wird dir die Prüfbescheinigung sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.