Begleitetes Fahren ab 17

Den Antrag kannst du frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur mit schriftlicher Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten bei deinem zuständigen Bürgeramt stellen. Alle erforderlichen Formulare erhältst du in der Fahrschule, wir helfen dir gern beim Ausfüllen.


Des weiteren benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passbild farbig, 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht. Das Lichtbild
    muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und
    ohne Bedeckung der Augen zeigen.
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über Teilnahme am Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (z.B. DRK oder Bernhardiner)


Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" vorgelegt werden:

  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson


Bearbeitungsgebühr:

  • 43,40 € bei Ersterwerb sowie 7,70 € für die Prüfbescheinigung und für jede Begleitperson 9,00 €


Du kannst max. 4 Begleitpersonen benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.


Nach erfolgter Ausbildung kannst du deine theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vorher ablegen.
Die eigentliche Prüfbescheinigung erhältst du jedoch frühestens am Tag des 17. Geburtstages. Findet die praktische Prüfung nach deinem 17. Geburtstag statt, wird dir die Prüfbescheinigung sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.